Winterdienst in Heidelberg.

Wir räumen und streuen Gehwege und Zugänge zu den Zeiten, die Ihre Gemeinde vorschreibt. Von November bis März, jeder Einsatz mit Uhrzeit und Foto.

Vorgarten im Winter mit geräumtem, gestreutem Weg und Laterne, als weißes ArchitekturmodellKI-generierte Illustration

Kurz gesagt: ERSNO übernimmt von November bis März den Winterdienst für Wohnanlagen, Praxen und Gewerbe in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Raum. Wir räumen und streuen Gehwege und Zugänge zu den Zeiten der jeweiligen Satzung, in Heidelberg werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, und halten jeden Einsatz mit Uhrzeit und Foto fest.

Bis wann geräumt sein muss.

Jede Gemeinde regelt den Winterdienst in einer eigenen Satzung. Wir richten den Einsatzplan nach der Satzung des Ortes, in dem Ihr Objekt liegt. Die Einzelheiten stehen in unseren Ratgebern, ein Klick auf den Ort genügt.

OrtWerktagsSonn- und FeiertageEnde der PflichtBreiteSalz
Heidelbergbis 7 Uhrbis 8 Uhr21 Uhrmindestens 1,50 mnur bei Eisregen, Reif- oder überfrierender Glätte, höchstens 20 g/m²
Mannheimbis 7 Uhrbis 9 Uhr20 Uhrmindestens 1,00 mgrundsätzlich verboten; Ausnahmen bei Eisregen und an Treppen oder Steigungen, höchstens 20 g/m²
Schwetzingenbis 7 Uhrbis 8 Uhr22 Uhrin der Regel 2 mverboten, nur bei Eisregen so wenig wie möglich
WeinheimMo–Fr bis 7 Uhr, Sa bis 8 Uhrbis 9 Uhr20 Uhrmindestens 1,00 mauf das Mindestmaß beschränkt, verboten wo Bäume oder Sträucher leiden

Nach jedem Einsatz: Uhrzeit und Foto als Nachweis, gesammelt in der Monatsübersicht.

Was dazugehört.

  • Räumen und Streuen

    Gehwege und Hauszugänge in der Breite und zu den Zeiten, die die Satzung Ihrer Gemeinde vorgibt.

  • Zugänge, Hof und Stellplätze

    Hauseingänge und Wege zu Tonnen und Garagen, auf Wunsch auch Hof, Zufahrt und Stellplätze.

  • Rechtzeitig und bei Bedarf erneut

    Frei bis zum Beginn der Pflicht am Morgen. Fällt neuer Schnee oder wird es wieder glatt, kommen wir erneut, bis die Pflicht am Abend endet.

  • Streugut nach Satzung

    Splitt oder Sand als Standard. Salz nur dort und so, wie die Gemeinde es erlaubt.

  • Nachweis für jeden Einsatz

    Uhrzeit und Foto zu jedem Einsatz, gesammelt in der Monatsübersicht. Wichtig, falls doch jemand stürzt.

  • Die ganze Saison

    Von November bis März, auch an Wochenenden und Feiertagen, denn die Pflicht gilt jeden Tag.

Häufige Fragen.

Bis wann muss in Heidelberg geräumt sein?

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Die Pflicht endet um 21 Uhr. Andere Gemeinden haben eigene Zeiten, Mannheim zum Beispiel 9 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Die Tabelle oben zeigt die Unterschiede.

Wer haftet, wenn trotzdem jemand stürzt?

Mit dem Vertrag übernehmen wir das Räumen und Streuen. Als Eigentümer oder Verwaltung bleiben Sie verpflichtet, die Ausführung zu kontrollieren. Dafür bekommen Sie zu jedem Einsatz Uhrzeit und Foto. Das hilft auch, wenn Sie im Schadensfall zeigen müssen, dass geräumt und gestreut war.

Darf man Salz streuen?

In Heidelberg nur bei Eisregen, Reif- oder überfrierender Glätte und höchstens 20 Gramm pro Quadratmeter. In Mannheim und Schwetzingen ist Salz grundsätzlich verboten. Wir streuen deshalb in der Regel Splitt oder Sand.

Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?

Der Winterdienst zählt in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten. Maßgeblich bleibt Ihr Mietvertrag. Mehr dazu steht im Ratgeber zu den umlagefähigen Kosten.

Wann sollten wir den Winterdienst beauftragen?

Am besten vor dem ersten Frost. Beim kostenlosen Objekt-Check legen wir Flächen, Zeiten und Streugut fest, danach steht Ihr Objekt im Einsatzplan.

Lassen Sie uns Ihr Objekt ansehen.

Nick Wildt, Ihr Ansprechpartner. Wir sprechen Deutsch und Russisch.

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