Kurz gesagt: In Heidelberg müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein, auf mindestens 1,50 Meter Breite. Verpflichtet sind Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke, die Pflicht gilt bis 21 Uhr. Gestreut wird mit Sand oder Splitt, Salz ist nur bei Eisregen und ähnlicher Glätte erlaubt.
Wer ist verpflichtet?
Die Pflicht trifft die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder über die Straße erreicht werden. Besitzer sind zum Beispiel Mieter oder Pächter. Sind mehrere Personen verpflichtet, haften sie gemeinsam.
- Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind nur die Anlieger dieser Seite verpflichtet.
- Gibt es gar keinen Gehweg, wechseln sich die Straßenseiten ab: in ungeraden Kalenderjahren die ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die geraden. Geräumt wird dann ein Streifen am Fahrbahnrand.
- Ausgenommen sind die Fußgängerzone in der Altstadt und Straßen, die die Stadt selbst reinigt.
Welche Flächen und wie breit?
Geräumt wird der Gehweg entlang der ganzen Grundstücksgrenze, auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern. Gemeinsame Rad- und Gehwege sowie Fuß- und Treppenwege zählen ebenfalls dazu. Für jedes Grundstück braucht es außerdem einen mindestens 1,50 Meter breiten Zugang zur Fahrbahn, bei Eckgrundstücken einen pro Straße.
Der Schnee kommt auf den restlichen Gehweg oder, wenn dort kein Platz ist, an den Fahrbahnrand. Straßenrinnen, Einläufe und Straßenbahngleise müssen frei bleiben.
Zu welchen Zeiten?
| Werktage | geräumt und gestreut bis 7 Uhr |
|---|---|
| Sonn- und gesetzliche Feiertage | geräumt und gestreut bis 8 Uhr |
| Neuer Schnee oder Glätte danach | unverzüglich, wenn nötig mehrmals |
| Ende der Pflicht | 21 Uhr |
Womit darf gestreut werden?
Grundsätzlich nur mit abstumpfendem Material wie Sand oder Splitt. Salz und andere auftauende Mittel sind nur bei Eisregen, Reifglätte und überfrierender Glätte erlaubt, und dann höchstens 20 Gramm pro Quadratmeter. Das Salz darf nicht in den Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern gelangen.
Auf Treppen, Rampen und Steigungen ist bei Bedarf ein Gemisch aus Salz und Sand oder Splitt erlaubt, mit höchstens einem Drittel Salz.
Was droht bei Verstößen?
Wer nicht räumt oder streut, handelt ordnungswidrig. Die Satzung sieht eine Geldbuße von bis zu 500 Euro vor. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, kann zusätzlich eine Haftung für den Unfall hinzukommen.
Kann ich die Pflicht abgeben?
Eigentümer können die Arbeit auf Mieter übertragen, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist, oder einen Winterdienst beauftragen. Die Verantwortung verschwindet dadurch nicht ganz: Der Eigentümer muss in der Regel weiter darauf achten, dass zuverlässig geräumt und gestreut wird. Ein lückenloser Nachweis jedes Einsatzes hilft, das im Ernstfall zu belegen.
Die Kosten für einen beauftragten Winterdienst können in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Winterdienst mit Nachweis.
ERSNO räumt und streut von November bis März nach Plan und hält jeden Einsatz mit Uhrzeit fest. So haben Sie im Ernstfall einen Beleg.
Häufige Fragen
Bis wann muss in Heidelberg geräumt und gestreut sein?
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr. Fällt danach neuer Schnee oder wird es glatt, muss unverzüglich und wenn nötig wiederholt geräumt und gestreut werden. Die Pflicht endet um 21 Uhr.
Darf man in Heidelberg Salz streuen?
Grundsätzlich nur abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt. Salz ist nur bei Eisregen, Reifglätte und überfrierender Glätte erlaubt, höchstens 20 Gramm pro Quadratmeter und nicht im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern.
Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?
Mindestens 1,50 Meter. Zusätzlich braucht jedes Grundstück einen mindestens 1,50 Meter breiten geräumten Zugang zur Fahrbahn.
Was kostet ein Verstoß gegen die Streupflicht?
Die Satzung sieht eine Geldbuße von bis zu 500 Euro vor. Kommt jemand zu Schaden, kann zusätzlich eine Haftung für den Unfall hinzukommen.
Quelle: Gehwegreinigungssatzung der Stadt Heidelberg vom 16. November 1989, zuletzt geändert am 29. Juni 2023 (§§ 2 bis 6 und 8). Dieser Ratgeber fasst die Satzung verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Satzung.