RatgeberStand: Oktober 2026Lesezeit etwa 4 Minuten

Räum- und Streupflicht in Weinheim.

Kurz gesagt: In Weinheim müssen Gehwege montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein, auf mindestens 1 Meter Breite. Die Pflicht gilt bis 20 Uhr. Gestreut wird vorrangig mit Sand oder Splitt.

Wer ist verpflichtet?

Die Pflicht trifft die Straßenanlieger, also Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke. Besitzer sind zum Beispiel Mieter oder Pächter. Als anliegend gilt ein Grundstück auch dann, wenn es bis zu 10 Meter von der Straße entfernt liegt und nur durch eine städtische Fläche von ihr getrennt ist. Sind mehrere Personen verpflichtet, haften sie gemeinsam.

  • Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind nur die Anlieger dieser Seite verpflichtet.
  • Ausgenommen sind Fußgängerzonen sowie Gehwege in öffentlichen Grünanlagen und auf Friedhöfen.

Welche Flächen und wie breit?

Geräumt werden die Gehwege einschließlich ihrer Treppen, auf mindestens 1 Meter Breite. Fehlt der Gehweg, gilt die Pflicht für einen 1,50 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand, ebenso in verkehrsberuhigten Bereichen. Jedes Hausgrundstück braucht zusätzlich einen mindestens 1 Meter breiten geräumten Zugang zur Fahrbahn.

Eine Besonderheit in Weinheim: An Haltestellen muss der Gehweg bis zur Bordsteinkante geräumt und gestreut werden, damit man sicher ein- und aussteigen kann. Der Schnee kommt auf den restlichen Gehweg oder an den Fahrbahnrand. Rinnen und Kanaleinläufe müssen frei bleiben, und Schnee darf nicht auf das Nachbargrundstück geschoben werden.

Zu welchen Zeiten?

Montag bis Freitaggeräumt und gestreut bis 7 Uhr
Samstaggeräumt und gestreut bis 8 Uhr
Sonn- und Feiertagegeräumt und gestreut bis 9 Uhr
Neuer Schnee oder Glätte danachunverzüglich, wenn nötig mehrmals
Ende der Pflicht20 Uhr

Womit darf gestreut werden?

Gestreut wird vorrangig mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Asche. Salz und salzhaltige Mittel sind auf das unumgängliche Mindestmaß zu beschränken. Ganz verboten ist Salz dort, wo Bäume oder Sträucher am Gehweg durch salzhaltiges Schmelzwasser Schaden nehmen können. Eine Höchstmenge nennt die Satzung nicht.

Was droht bei Verstößen?

Wer nicht oder nicht ausreichend räumt oder streut, handelt ordnungswidrig. Die Satzung sieht eine Geldbuße von 5 bis 500 Euro vor, bei Fahrlässigkeit höchstens 250 Euro. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, kann zusätzlich eine Haftung für den Unfall hinzukommen.

Kann ich die Pflicht abgeben?

Eigentümer können die Arbeit auf Mieter übertragen, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist, oder einen Winterdienst beauftragen. Die Verantwortung verschwindet dadurch nicht ganz: Der Eigentümer muss in der Regel weiter darauf achten, dass zuverlässig geräumt und gestreut wird. Ein lückenloser Nachweis jedes Einsatzes hilft, das im Ernstfall zu belegen.

Die Kosten für einen beauftragten Winterdienst können in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Winterdienst mit Nachweis.

ERSNO räumt und streut von November bis März nach Plan, in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Raum, und hält jeden Einsatz mit Uhrzeit fest. So haben Sie im Ernstfall einen Beleg.

Streupflicht in der Region im Vergleich

Jede Gemeinde regelt den Winterdienst in einer eigenen Satzung. Wer Objekte in mehreren Orten betreut, sollte die Unterschiede kennen, vor allem bei den Zeiten am Wochenende und beim Salz.

OrtWerktagsSonn- und FeiertageEnde der PflichtBreiteSalz
Heidelbergbis 7 Uhrbis 8 Uhr21 Uhrmindestens 1,50 mnur bei Eisregen, Reif- oder überfrierender Glätte, höchstens 20 g/m²
Mannheimbis 7 Uhrbis 9 Uhr20 Uhrmindestens 1,00 mgrundsätzlich verboten; Ausnahmen bei Eisregen und an Treppen oder Steigungen, höchstens 20 g/m²
Schwetzingenbis 7 Uhrbis 8 Uhr22 Uhrin der Regel 2 mverboten, nur bei Eisregen so wenig wie möglich
Weinheimdieser RatgeberMo–Fr bis 7 Uhr, Sa bis 8 Uhrbis 9 Uhr20 Uhrmindestens 1,00 mauf das Mindestmaß beschränkt, verboten wo Bäume oder Sträucher leiden

Häufige Fragen

Bis wann muss in Weinheim geräumt und gestreut sein?

Montag bis Freitag bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Fällt danach Schnee oder wird es glatt, muss unverzüglich und wenn nötig wiederholt geräumt und gestreut werden, bis 20 Uhr.

Darf man in Weinheim Salz streuen?

Nur so wenig wie unumgänglich. Vorrang haben Sand, Splitt oder Asche. Wo Bäume oder Sträucher am Gehweg durch Salz geschädigt werden können, ist es verboten.

Was gilt an Haltestellen in Weinheim?

An Haltestellen muss der Gehweg bis zur Bordsteinkante geräumt und gestreut werden.

Was kostet ein Verstoß gegen die Streupflicht in Weinheim?

Die Satzung sieht 5 bis 500 Euro vor, bei Fahrlässigkeit höchstens 250 Euro. Kommt jemand zu Schaden, kann eine Haftung für den Unfall hinzukommen.

Quelle: Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Weinheim vom 29. November 1989, zuletzt geändert am 19. November 2014, gültig seit 3. Dezember 2014 (§§ 1 bis 3 und 5 bis 8). Dieser Ratgeber fasst die Satzung verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Satzung.

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