RatgeberStand: Oktober 2026Lesezeit etwa 4 Minuten

Räum- und Streupflicht in Schwetzingen.

Kurz gesagt: In Schwetzingen müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein, in der Regel auf 2 Metern Breite. Die Pflicht gilt bis 22 Uhr, länger als in den Nachbarstädten. Salz ist verboten, nur bei Eisregen darf es sparsam eingesetzt werden.

Wer ist verpflichtet?

Die Pflicht trifft die Straßenanlieger, also Eigentümer und Besitzer der Grundstücke an der Straße, auch wenn ein Grundstück unbebaut ist. Besitzer sind zum Beispiel Mieter oder Pächter. Nach den Hinweisen der Stadt müssen Mieter aber nur räumen, wenn der Vermieter ihnen die Pflicht im Mietvertrag ausdrücklich übertragen hat. Sind mehrere Personen verpflichtet, haften sie gemeinsam.

  • Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind nur die Anlieger dieser Seite verpflichtet.
  • Liegen Grundstücke hintereinander oder teilen sich eine Zufahrt, trifft die Pflicht die Flächen vor dem Grundstück, das der Straße am nächsten liegt.
  • Die Pflicht gilt innerhalb der geschlossenen Ortslage, Ortsdurchfahrten eingeschlossen.

Welche Flächen und wie breit?

Geräumt werden die Gehwege, in der Regel auf mindestens 2 Metern Breite, damit Fußgänger sicher aneinander vorbeikommen. Fehlt auf einer Straßenseite der Gehweg, gilt die Pflicht für einen 2 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand. Dasselbe gilt in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen. Auch Friedhof-, Kirch-, Schul- und Wanderwege zählen dazu.

Für jedes Hausgrundstück muss außerdem ein mindestens 1 Meter breiter Zugang zur Fahrbahn geräumt und gestreut sein. Der Schnee kommt auf den restlichen Gehweg oder an den Fahrbahnrand, nicht auf das Nachbargrundstück. Nach Tauwetter müssen Straßenrinnen und Einläufe frei gemacht werden.

Zu welchen Zeiten?

Werktagegeräumt und gestreut bis 7 Uhr
Sonn- und gesetzliche Feiertagegeräumt und gestreut bis 8 Uhr
Neuer Schnee oder Glätte danachunverzüglich, wenn nötig mehrmals
Ende der Pflicht22 Uhr

Womit darf gestreut werden?

Gestreut wird mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche. Salz und andere auftauende Mittel sind in Schwetzingen verboten. Die einzige Ausnahme ist Eisregen, und auch dann soll so wenig wie möglich eingesetzt werden.

Was droht bei Verstößen?

Wer nicht oder nicht rechtzeitig räumt oder streut, handelt ordnungswidrig. Die Satzung verweist für die Geldbuße auf das Straßengesetz Baden-Württemberg, das bis zu 500 Euro vorsieht, bei Fahrlässigkeit bis zu 250 Euro. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, kann zusätzlich eine Haftung für den Unfall hinzukommen.

Kann ich die Pflicht abgeben?

Eigentümer können die Arbeit auf Mieter übertragen, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist, oder einen Winterdienst beauftragen. Die Verantwortung verschwindet dadurch nicht ganz: Der Eigentümer muss in der Regel weiter darauf achten, dass zuverlässig geräumt und gestreut wird. Ein lückenloser Nachweis jedes Einsatzes hilft, das im Ernstfall zu belegen.

Die Kosten für einen beauftragten Winterdienst können in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Winterdienst mit Nachweis.

ERSNO räumt und streut von November bis März nach Plan, in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Raum, und hält jeden Einsatz mit Uhrzeit fest. So haben Sie im Ernstfall einen Beleg.

Streupflicht in der Region im Vergleich

Jede Gemeinde regelt den Winterdienst in einer eigenen Satzung. Wer Objekte in mehreren Orten betreut, sollte die Unterschiede kennen, vor allem bei den Zeiten am Wochenende und beim Salz.

OrtWerktagsSonn- und FeiertageEnde der PflichtBreiteSalz
Heidelbergbis 7 Uhrbis 8 Uhr21 Uhrmindestens 1,50 mnur bei Eisregen, Reif- oder überfrierender Glätte, höchstens 20 g/m²
Mannheimbis 7 Uhrbis 9 Uhr20 Uhrmindestens 1,00 mgrundsätzlich verboten; Ausnahmen bei Eisregen und an Treppen oder Steigungen, höchstens 20 g/m²
Schwetzingendieser Ratgeberbis 7 Uhrbis 8 Uhr22 Uhrin der Regel 2 mverboten, nur bei Eisregen so wenig wie möglich
WeinheimMo–Fr bis 7 Uhr, Sa bis 8 Uhrbis 9 Uhr20 Uhrmindestens 1,00 mauf das Mindestmaß beschränkt, verboten wo Bäume oder Sträucher leiden

Häufige Fragen

Bis wann muss in Schwetzingen geräumt und gestreut sein?

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr. Fällt danach neuer Schnee oder wird es glatt, muss unverzüglich und wenn nötig mehrmals geräumt und gestreut werden, bis 22 Uhr.

Darf man in Schwetzingen Salz streuen?

Nein. Auftauende Streumittel sind verboten, erlaubt sind Sand, Splitt oder Asche. Nur bei Eisregen darf Salz eingesetzt werden, so sparsam wie möglich.

Wie breit muss in Schwetzingen geräumt werden?

In der Regel mindestens 2 Meter. Ohne Gehweg gilt die Pflicht für einen 2 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand. Jedes Hausgrundstück braucht zusätzlich einen mindestens 1 Meter breiten Zugang zur Fahrbahn.

Müssen Mieter in Schwetzingen Schnee räumen?

Nach den Hinweisen der Stadt nur, wenn der Vermieter ihnen die Pflicht im Mietvertrag ausdrücklich übertragen hat. Sonst bleibt sie beim Eigentümer.

Quelle: Streupflicht-Satzung der Stadt Schwetzingen vom 14. Dezember 1989, geändert durch die Euro-Anpassungs-Satzung vom 17. Mai 2001, gültig seit 1. Januar 2002 (§§ 1 bis 3 und 5 bis 8), sowie die Hinweise der Stadt zur Räum- und Streupflicht. Dieser Ratgeber fasst die Satzung verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Satzung.

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