RatgeberStand: Oktober 2026Lesezeit etwa 4 Minuten

Räum- und Streupflicht in Mannheim.

Kurz gesagt: In Mannheim müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein, auf mindestens 1 Meter Breite. Verpflichtet sind Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke, die Pflicht gilt bis 20 Uhr. Salz ist grundsätzlich verboten.

Wer ist verpflichtet?

Die Pflicht trifft die Anlieger, also Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an der Straße liegen oder über sie erreicht werden. Besitzer sind zum Beispiel Mieter oder Pächter. Als anliegend gilt ein Grundstück auch dann, wenn es bis zu 10 Meter von der Straße entfernt liegt. Sind mehrere Personen verpflichtet, haften sie gemeinsam und müssen sich untereinander abstimmen.

  • Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind nur die Anlieger dieser Seite verpflichtet.
  • Liegen Grundstücke hintereinander oder teilen sich eine Zufahrt, trifft die Pflicht die Flächen vor dem Grundstück, das der Straße am nächsten liegt.
  • Auch in Straßen, deren Gehwege die Stadt reinigt, bleiben Räumen und Streuen Sache der Anlieger. Räumt die Stadt ausnahmsweise mit, entfällt die Pflicht nicht.
  • Ausgenommen sind Gehwege in öffentlichen Grünanlagen und auf Friedhöfen.

Welche Flächen und wie breit?

Geräumt wird so breit, dass Fußgänger sicher gehen und einander begegnen können, grundsätzlich auf mindestens 1 Meter. Das gilt für den Gehweg und für den Zugang zur Fahrbahn: Jedes Hausgrundstück braucht einen mindestens 1 Meter breiten geräumten Weg zur Straße. Die Flächen benachbarter Grundstücke müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass ein durchgehender Weg entsteht.

Der Schnee kommt auf den restlichen Gehweg oder, wenn dort kein Platz ist, an den Fahrbahnrand. Straßenrinnen, Kanaleinläufe und Baumscheiben müssen frei bleiben, und Schnee darf nicht auf das Nachbargrundstück geschoben werden.

Zu welchen Zeiten?

Werktagegeräumt und gestreut bis 7 Uhr
Sonn- und gesetzliche Feiertagegeräumt und gestreut bis 9 Uhr
Neuer Schnee oder Glätte danachunverzüglich, wenn nötig mehrmals
Ende der Pflicht20 Uhr

Womit darf gestreut werden?

Mannheim ist beim Salz streng: Auftausalz und salzhaltige Mittel sind grundsätzlich verboten. Gestreut wird deshalb mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt. Salz ist nur in zwei Fällen erlaubt, und dann höchstens 20 Gramm pro Quadratmeter:

  • bei besonderen Wetterlagen wie Eisregen,
  • auf Treppen, Rampen, Gefälle- und Steigungsstrecken und ähnlichen Gefahrenstellen.

Auf Gehwegen mit Bäumen gelten diese Ausnahmen nicht. Dort bleibt Salz in jedem Fall verboten.

Was droht bei Verstößen?

Wer nicht oder nicht rechtzeitig räumt oder streut, handelt ordnungswidrig. Die Satzung sieht eine Geldbuße von 5 bis 500 Euro vor, bei Fahrlässigkeit höchstens 250 Euro. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, kann zusätzlich eine Haftung für den Unfall hinzukommen.

Kann ich die Pflicht abgeben?

Eigentümer können die Arbeit auf Mieter übertragen, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist, oder einen Winterdienst beauftragen. Die Verantwortung verschwindet dadurch nicht ganz: Der Eigentümer muss in der Regel weiter darauf achten, dass zuverlässig geräumt und gestreut wird. Ein lückenloser Nachweis jedes Einsatzes hilft, das im Ernstfall zu belegen.

Die Kosten für einen beauftragten Winterdienst können in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Winterdienst mit Nachweis.

ERSNO räumt und streut von November bis März nach Plan, in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Raum, und hält jeden Einsatz mit Uhrzeit fest. So haben Sie im Ernstfall einen Beleg.

Streupflicht in der Region im Vergleich

Jede Gemeinde regelt den Winterdienst in einer eigenen Satzung. Wer Objekte in mehreren Orten betreut, sollte die Unterschiede kennen, vor allem bei den Zeiten am Wochenende und beim Salz.

OrtWerktagsSonn- und FeiertageEnde der PflichtBreiteSalz
Heidelbergbis 7 Uhrbis 8 Uhr21 Uhrmindestens 1,50 mnur bei Eisregen, Reif- oder überfrierender Glätte, höchstens 20 g/m²
Mannheimdieser Ratgeberbis 7 Uhrbis 9 Uhr20 Uhrmindestens 1,00 mgrundsätzlich verboten; Ausnahmen bei Eisregen und an Treppen oder Steigungen, höchstens 20 g/m²
Schwetzingenbis 7 Uhrbis 8 Uhr22 Uhrin der Regel 2 mverboten, nur bei Eisregen so wenig wie möglich
WeinheimMo–Fr bis 7 Uhr, Sa bis 8 Uhrbis 9 Uhr20 Uhrmindestens 1,00 mauf das Mindestmaß beschränkt, verboten wo Bäume oder Sträucher leiden

Häufige Fragen

Bis wann muss in Mannheim geräumt und gestreut sein?

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr. Wird es danach bis 20 Uhr glatt oder schneit es neu, muss unverzüglich und wenn nötig wiederholt geräumt und gestreut werden.

Darf man in Mannheim Salz streuen?

Grundsätzlich nicht. Erlaubt ist Salz nur bei Eisregen und ähnlichen Ausnahmen sowie auf Treppen, Rampen und Steigungen, höchstens 20 Gramm pro Quadratmeter. Auf Gehwegen mit Bäumen bleibt es ganz verboten.

Muss ich räumen, wenn die Stadt den Gehweg reinigt?

Ja. Auch in Straßen, deren Gehwege die Stadt Mannheim reinigt, sind Räumen und Streuen Pflicht der Anlieger.

Was kostet ein Verstoß gegen die Streupflicht in Mannheim?

Die Satzung sieht 5 bis 500 Euro vor, bei Fahrlässigkeit höchstens 250 Euro. Kommt jemand zu Schaden, kann eine Haftung für den Unfall hinzukommen.

Quelle: Gehwegreinigungssatzung der Stadt Mannheim vom 16. Dezember 2014, in der Fassung vom 11. Dezember 2025, gültig seit 1. Januar 2026 (§§ 1, 3, 5, 6 und 13). Dieser Ratgeber fasst die Satzung verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Satzung.

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